Förderdarlehen

Förderdarlehen werden durch den „Bund“ und durch die „Länder“ vergeben. – Eine kurze Übersicht und eine Erklärung hierzu, finden Sie auf dieser Seite.

Förderdarlehen des Bundes (KfW)

Der Bund fördert durch die KfW-Förderbank nicht nur die Wirtschaft und Forschung, sondern beispielsweise auch das Bauen, Wohnen und Energiesparen. Mit den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW stehen dem Darlehensnehmer eine Reihe von günstigen Konditionen und Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Zu den bekanntesten Förderprogrammen der KfW zählen:

Die Beantragung der KfW-Förderdarlehen erfolgt im Zuge der Gesamtfinanzierung über die finanzierende Bank.

Förderdarlehen der Länder

Die Bundesländer haben hingegen teilweise unterschiedliche Programme zur Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum. Zwar legt der Bund mit seinem Wohnraumförderungsgesetz die Rahmenbedingungen fest, jedoch kann jedes Bundesland selbst bestimmen, wie viel Fördermittel, unter welchen Voraussetzungen, den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden soll.

Darlehensnehmer nutzen die Einbindung von Fördermitteln weil:

  • die Zinsen der KfW oder Länder meist noch unten den marktüblichen Zinssätzen liegen

  • die monatliche Rate der Gesamtfinanzierung sich hierdurch deutlich verringert

  • eine Absicherung der Darlehen im Grundbuch nachrangig erfolgt

Hinweis

Eine Nachfinanzierung im Zuge eines Immobilienerwerbs ist bei einem Einsatz von Förderdarlehen der Länder nur schwer möglich. Sollte es hierdurch durch unvorhergesehene Umstände zu einer Finanzierungslücke kommen, so kann diese mit einem flexiblen Ratenkredit geschlossen werden.

Gern unterbreiten wir Ihnen Ihr persönliches Angebot!