Festdarlehen

Das Festdarlehen wird oft auch endfälliges Darlehen genannt. Bei dieser Darlehensart wird die Darlehensschuld am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.

Die monatliche Belastung während der Laufzeit beschränkt sich lediglich auf die Zinszahlung. Die Zinsbindungsfrist kann bis zum Laufzeitende vereinbart werden. Die Tilgung des Festdarlehens erfolgt durch ein alternatives Produkt, z.B.: einen fälligen Bausparvertrag oder aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung.

Diese Form der Finanzierung eignet sich besonders für vermietete Objekte, bei denen der Eigentümer aus steuerlichen Gründen keine direkte Tilgung wünscht.

Das Risiko der fristgerechten Rückzahlung an den Gläubiger liegt in der Anlageform selbst

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